Als Rechtsanwalt bin ich seit 1979 zugelassen. Im Jahre 1982 wurde ich zum Notar bestellt.
Nach langjähriger selbständiger Tätigkeit als Sozius in einer Bad Zwischenahner Gemeinschaftskanzlei gründete ich im Jahre 1995 meine eigene Rechtsanwalts- und Notarkanzlei. Mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze für Notare im März 2020 hat zwar mein Notaramt geendet, jedoch führe ich meine Anwaltskanzlei mit ganzem Engagement weiter!
Die so erworbene langjährige Berufserfahrung gewährleistet im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit eine kompetente Rechtsberatung und eine professionelle Vertretung Ihrer Interessen; dabei bin ich gern sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für Sie tätig.
Ich gehe auf Sie als Rechtsuchende individuell ein und finde – in enger Verständigung mit Ihnen – für Sie persönlich geeignete Lösungen für Ihr rechtliches Anliegen.